Daniel Weber

Rechtsanwalt im Migrationsrecht

Profil

Seit meiner Ausbildung habe ich mich auf das Migrationsrecht spezialisiert und vertrete Sie aus Überzeugung gegenüber Behörden und Gerichten.

Ich habe in London, Köln und Berlin studiert. Mein Referendariat habe ich am Kammergericht Berlin absolviert und bin seit einigen Jahren im Migrationsrecht tätig. Ich engagiere mich ehrenamtlich beim Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD), der Refugeee Law Clinic Berlin sowie bei JUMEN e.V. und bin Mitglied des Republikanischen Anwält*innenvereins (RAV). Mein Schwerpunkt sind die Rechte geflüchteter Menschen aus der queeren Community. Ich spreche auch Englisch und Französisch.

  

Migrationsrecht

Ich berate Sie gerne in allen Bereichen des Migrationsrechts

Asyl

Von der Antragstellung bis zur Anhörung und Entscheidung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht

Aufenthalt

Von der Regulierung des Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel bis zur Verfestigung des Aufenthalts mit einer Niederlassungserlaubnis

Visum

Beratung zu den verschiedenen Möglichkeiten, ein Visum zur Einreise zu bekommen, Unterstützung bei der Antragstellung und Vertretung im Verfahren der Behörde sowie vor Gericht

Einbürgerung

Von einer Beratung zu den Voraussetzungen, zu Antragstellung und Verfahren sowie die Vertretung vor Behörden und gegebenenfalls vor dem Verwaltungsgericht

Photo: Anete Lusina

Rechte queerer Geflüchteter

Bei meiner Arbeit liegen mir die Rechte von Geflüchteten aus der queeren Community besonders am Herzen. Durch Erfahrungen von Diskriminierung kann das Verhältnis zu Behörden vorbelastet sein. Sowohl im Asylverfahren als auch im Verfahren für den Aufenthalt gilt dabei ein besonderer Schutz.
Ich setze mich für ein faires Verfahren und die Wahrung Ihrer Rechte ein.

Kosten

Gerne informiere ich Sie vorab über die zu erwartenden Gebühren für meine Tätigkeit.

Für ein Beratungsgespräch entstehen je nach Umfang Gebühren zwischen 100 und 150 Euro.

Die Vertretung vor Behörden und Gerichten rechne ich in der Regel nach den gesetzlichen Gebühren ab (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG). Für das behördliche sowie gerichtliche Verfahren sind dies jeweils etwas mehr als 500 Euro, im Fall eines Termins bei Gericht kommt eine weitere Gebühr hinzu. Bei besonders hohem Aufwand kann eine höhere Gebühr anfallen. Hierüber informiere ich Sie individuell vor Übernahme des Mandats.

Kontakt

Anschrift

Hochstraße 21, 13357 Berlin

Email

weber@ra-migration.eu

Telefon

030 120 356 210

Termine nur nach Vereinbarung
Telefonzeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 10.00 bis 12.00 Uhr

DSGVO MAP

powered by exovia webdesign

* Mit dem Laden der Karte wird die Datenschutzerklärung von Google automatisch akzeptiert. Mehr erfahren

Kontaktformular